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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Autowaschanlage der Fa. spa4car & facility services gmbh

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Der Kunde / Fahrzeuglenker ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte oder serienmäßige Fahrzeugteile (z.B. Spoiler, Antenne, Zierleisten,,,) entsteht.
    Dadurch verursachte Lackkratzer oder Beschädigungen treffen den Waschanlagenbetreiber nicht.

  2. Die Bedienungsanleitung / Bedienungs- und Einfahrtshinweise sowie etwaige Sicherheitshinweise oder Anweisungen des Betreiberpersonals sind zu beachten.
    Der Betreiber behält sich das Recht vor Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart, Größe, Ladung, Art der Verschmutzung oder aus anderen Gründen für eine Reinigung in der Waschanlage ungeeignet erscheinen von der Fahrzeugwäsche auszuschließen.
    Der Betreiber kann bei Zuwiderhandeln oder Unterlassen des Kunden die Erbringung der Leistung verweigern und haftet nicht für die entsprechenden Schäden.

  3. Für Beschädigungen in folgenden Fällen kann keine Haftung übernommen werden:
    - Anbauteile (z.B. Front- Heckschürze, Seitenschweller bzw. Trittbretter, Heckspoiler), die nicht serienmäßig oder sachgerecht befestigt und typisiert sind.
    - Karosserieschäden, Kratzer, Dellen, die bei Einfahrt bestehen und sich durch den Waschprozess weiter verschlechtern
    - Felgen die bei der Einfahrt beschädigt sind und durch den Waschprozess weiter beschädigt werden
    - Beschädigte oder mattierte Lacke
    - Bekannte Unverträglichkeiten von Materialien auf, an und in Fahrzeugen mit chemischen oder mechanischen Reinigungsmitteln
    - Schäden welche durch Materialermüdungen hervor gerufen werden
    - Zusätzlich nicht serienmäßige Blinkleuchten, Signalleuchten oder Zusatzleuchten
    - Zusätzlich aufgebaute Rückfahrkameras
    - Dachaufbauten und Dachgepäckträger
    - Sonstige An- und Umbauten an serienmäßigen Fahrzeugen

  4. Pflichten des Kunden
    - Bewegliche bzw. nicht befestigte Fahrzeugteile müssen vor Einfahrt in die Waschhalle entfernt bzw. ausreichend gesichert werden.
    - Außenspiegel müssen eingeklappt und Antennen eingefahren bzw. entfernt werden.
    - Fenster, Schiebedächer, Verdecke und andere Öffnungen des Fahrzeuges müssen fest verschlossen werden.

  5. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenbetreiber für den unmittelbaren Schaden.

  6. Der Kunde / Fahrzeuglenker hat Ersatzanspruch wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.

  7. Sollte eine Klausel dieser ABG oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.